Rechtsanwältin Christina Brammen in Bochum

Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin

Rechtsanwältin Christina Brammen in Bochum

Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin

Rechtsanwältin Christina Brammen

in Bochum

In meiner Rechtsanwaltskanzlei berate und betreue ich meine Mandanten in allen Belangen des Lebens. Von der Betreuung während einer Scheidung, über die Vorbereitung von notariellen Vereinbarungen bis hin zur sorgfältigen Sicherung und Weitergabe von Nachlassvermögen im Erbfall. Als Fachanwältin im Erb- sowie Familienrecht habe ich viele Jahre an Berufserfahrung und Spezialisierung, gepaart mit dem notwendigen Know-how und dem Können, dieses auch in die Praxis umsetzen zu können. In meiner Kanzlei finden Sie daher stets eine kompetente Ansprechpartnerin, die Ihnen verlässlich zur Seite steht, um mit Ihnen gemeinsam eine an Ihr Anliegen optimal zugeschnittene Lösung zu finden.

Für eine nachhaltige Konfliktlösung – Mediation als Ausweg

Meinen Beruf als Anwältin verstehe ich immer in Bezug auf meine Tätigkeit als eingetragene Mediatorin. Dabei helfe ich Menschen in den unterschiedlichsten Konfliktbereichen, stehe als neutrale Vermittlerin zur Verfügung und leite gemeinsame Gespräche mit Ihren Konfliktpartnern. Ganz gleich, ob im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung, bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen oder auch in größeren Gruppierungen, wie in Angelegenheiten des Arbeits- oder Unternehmensrechts. Hier gilt es natürlich, ein zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden und eine individuelle Lösung zu erarbeiten, die allen Beteiligten gerecht wird.

Mit Erfahrung und Kompetenz – Ihre Rechtsanwältin in Bochum

Als Rechtsanwältin lege ich großen Wert auf eine umfassende Beratung, die stets persönlich und in einem diskreten Rahmen erfolgt. Dafür nehme ich mir gerne die Zeit, die es benötigt, Sie über Ihre jeweilige Rechtslage klar und deutlich aufzuklären sowie eine durchgehend transparente Betreuung zu gewährleisten. Kontaktieren Sie mich gerne, sodass wir gemeinsam im Zuge eines Beratungsgespräches die notwendigen Schritte besprechen können!

  • Kompetente Rechtsbetreuung mit dem Blick auf nachhaltige Lösungen.
  • Persönlich. Kreativ. Fair. Versierte Beratung in jedem Fall.

"Jederzeit, mit vollem Engagement - für Ihr Recht!"

Erstgespräch vereinbaren

Sollten Sie rechtliche Fragen oder ein konkretes Anliegen haben, kläre ich gerne im Rahmen einer Erstberatung grundlegende Fragen und bespreche mit Ihnen den weiteren Weg. Die Kosten für die Erstberatung belaufen sich aktuell auf maximal 226,10 EUR (190 € zuzüglich 19% Mehrwertsteuer).

  • Persönliche Rechtsberatung
    Als Rechtsanwältin garantiere ich Ihnen eine umfassende Beratung und Betreuung, auch über das vordergründige Problem hinweg. Dabei berate ich in allen Bereichen des jeweiligen Rechtsgebiets.
  • Flexible Terminvereinbarung
    Für meine Mandanten bin ich nach Absprache kurzfristig erreichbar und versuche stets schnell und flexibel zu reagieren. Besonders wichtig ist mir, das erste Gespräch zeitnah stattfinden zu lassen.
  • Lösungsorientierte Zielfindung
    Das Augenmerk meiner juristischen Tätigkeit liegt insbesondere in der Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung: In Absprache mit meinen Mandanten und stets verbunden mit meinem strategischen Know-how.

Erbrecht

Im Erbrecht errichte und prüfe ich Ihr individuelles Testament. Dabei stelle ich sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und Ihre letztwilligen Verfügungen im Erbfall auch realisierbar sind. Besonders bei Patchwork-Familien gibt es im Erbrecht einige Faktoren, die unbedingt beachtet werden müssen. Hier gilt es, früh genug rechtlichen Rat einzuholen, bevor der Erbfall eintritt.

Neben der persönlichen Betreuung des Erblassers bin ich selbstverständlich auch allen Hinterbliebenen nach dem Tod des Angehörigen behilflich. Ich stehe Ihnen bei der Erbauseinandersetzung zur Seite oder helfe Pflichtteilsansprüche abzuwehren. Sind Sie enterbt, helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche. Sollte es zu Erbschaftsstreitigkeiten kommen, vertrete ich Sie auf außergerichtlichem Wege sowie vor Gericht. Ferner gestalte ich Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen nach Ihren Wünschen.

Familienrecht

Die Bearbeitung familienrechtlicher Mandate ist oftmals mit emotionaler Belastung verbunden, die für alle Beteiligten nicht einfach ist. Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen sind hier besonders gefragt, um eine nachhaltige Lösung in vertrauensvoller Zusammenarbeit zu erarbeiten. Sollten Sie und Ihr:e Partner:in sich für eine Trennung oder Scheidung entscheiden, stehe ich Ihnen während der Scheidung und auch im Nachhinein bei der Regelung von nachehelichen Folgen im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung gerne zur Seite. Bereits im Vorhinein können Sie gewisse Streitpunkte, die bei einer Trennung entstehen können, vorab regeln. Ich berate Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten und errichte individuelle Eheverträge.

Ferner helfe ich meinen Mandanten bei allen notwendigen Regelungen, wie die des Unterhalts – ob für den Ehegatten oder Kindesunterhalt – und dem Recht des Versorgungsausgleichs. Neben diesen spielt natürlich auch das eheliche Güterrecht, insbesondere die Vermögensauseinandersetzung und der Zugewinnausgleich, eine wichtige Rolle. Zu allen Rechtsfragen rund um die Themen Kindschaft, Vaterschaftsanfechtung und Co bin ich ebenfalls Ihre kompetente Ansprechperson.

Mediation

Die Mediation bietet oftmals ein außergerichtliches Aushandeln von Konfliktfällen auf Augenhöhe mit dem Ziel, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Gerne übernehme ich bei rechtlichen Streitigkeiten die Rolle der Mediatorin und helfe Ihnen, den Konflikt eigenverantwortlich und einvernehmlich mit den Beteiligten zu regeln. Dabei biete ich Ihnen die Mediation in verschiedensten Bereichen des alltäglichen Lebens an:
  • Während einer Scheidung, bei der Bearbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgen sowie für die Regelung der Beziehung zwischen getrennten Partnern/Ehegatten in Bezug auf gemeinsame Kinder.
  • In Erbschaftsangelegenheiten, bereits im Vorfeld im Zuge der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, bei der Planung des Nachlasses sowie im Erbfall als Konfliktlösung zwischen den Erben und Hinterbliebenen.
  • Im Arbeitsrecht bei Konflikten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern sowie kollektive Konflikte im Unternehmen.
  • Für Unternehmen – sollte es beispielsweise zu Streitigkeiten auf Führungsebene oder zwischen Geschäftspartnern und Gesellschaftern kommen.

Meine Tätigkeitsfelder

Ich biete Ihnen eine qualifizierte sowie engagierte anwaltliche Beratung im Familienrecht und im Erbrecht an. Als Fachanwältin sowie Mediatorin stehe ich Ihnen in folgenden Bereichen verlässlich zur Seite:

Im Erbrecht errichte und prüfe ich Ihr individuelles Testament. Dabei stelle ich sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und Ihre letztwilligen Verfügungen im Erbfall auch realisierbar sind. Besonders bei Patchwork-Familien gibt es im Erbrecht einige Faktoren, die unbedingt beachtet werden müssen. Hier gilt es, früh genug rechtlichen Rat einzuholen, bevor der Erbfall eintritt. Neben der persönlichen Betreuung des Erblassers bin ich selbstverständlich auch allen Hinterbliebenen nach dem Tod des Angehörigen behilflich. Ich stehe Ihnen bei der Erbauseinandersetzung zur Seite oder helfe Pflichtteilsansprüche abzuwehren. Sind Sie enterbt, helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche. Sollte es zu Erbschaftsstreitigkeiten kommen, vertrete ich Sie auf außergerichtlichem Wege sowie vor Gericht. Ferner gestalte ich Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen nach Ihren Wünschen.

Die Bearbeitung familienrechtlicher Mandate ist oftmals mit emotionaler Belastung verbunden, die für alle Beteiligten nicht einfach ist. Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen sind hier besonders gefragt, um eine nachhaltige Lösung in vertrauensvoller Zusammenarbeit zu erarbeiten. Sollten Sie und Ihr:e Partner:in sich für eine Trennung oder Scheidung entscheiden, stehe ich Ihnen während der Scheidung und auch im Nachhinein bei der Regelung von nachehelichen Folgen im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung gerne zur Seite. Bereits im Vorhinein können Sie gewisse Streitpunkte, die bei einer Trennung entstehen können, vorab regeln. Ich berate Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten und errichte individuelle Eheverträge.

Ferner helfe ich meinen Mandanten bei allen notwendigen Regelungen, wie die des Unterhalts – ob für den Ehegatten oder Kindesunterhalt – und dem Recht des Versorgungsausgleichs. Neben diesen spielt natürlich auch das eheliche Güterrecht, insbesondere die Vermögensauseinandersetzung und der Zugewinnausgleich, eine wichtige Rolle. Zu allen Rechtsfragen rund um die Themen Kindschaft, Vaterschaftsanfechtung und Co bin ich ebenfalls Ihre kompetente Ansprechperson.

Die Mediation bietet oftmals ein außergerichtliches Aushandeln von Konfliktfällen auf Augenhöhe mit dem Ziel, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Gerne übernehme ich bei rechtlichen Streitigkeiten die Rolle der Mediatorin und helfe Ihnen, den Konflikt eigenverantwortlich und einvernehmlich mit den Beteiligten zu regeln. Dabei biete ich Ihnen die Mediation in verschiedensten Bereichen des alltäglichen Lebens an:
  • Während einer Scheidung, bei der Bearbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgen sowie für die Regelung der Beziehung zwischen getrennten Partnern/Ehegatten in Bezug auf gemeinsame Kinder.
  • In Erbschaftsangelegenheiten, bereits im Vorfeld im Zuge der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, bei der Planung des Nachlasses sowie im Erbfall als Konfliktlösung zwischen den Erben und Hinterbliebenen.
  • Im Arbeitsrecht bei Konflikten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern sowie kollektive Konflikte im Unternehmen.
  • Für Unternehmen – sollte es beispielsweise zu Streitigkeiten auf Führungsebene oder zwischen Geschäftspartnern und Gesellschaftern kommen.

Über meine Person

Rechtsanwältin Christina Brammen

  • 1985-1992: Studium in Passau und Toulouse
  • 1995: Zulassung als Rechtsanwältin
  • 2006: Ernennung zur Fachanwältin für Erbrecht
  • 2006: Zusatzausbildung zur Anwaltsmediatorin bei der Deutschen Anwaltsakademie
  • 2012: Ernennung zur Fachanwältin für Familienrecht
  • seit Oktober 2015: Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Susanne Arendt
  • Vorstand des Bochumer Anwaltsvereins
  • Deutscher Anwaltsverein
  • Anwaltsrichterin beim Anwaltsgericht Hamm
  • Deutscher Juristinnenbund
  • DVEV – Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
  • Referentin im Erbrecht für Laien und Fachkollegen
  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

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